Worauf wir Wert legen, wenn Sie sich für eine Verpaarung mit unserem Rüden entschieden haben:
- Ihre Hündin muss im Besitz einer FCI-anerkannten Ahnentafel sein
- muss die Körung bestanden haben
- muss gesund sein
- muss HD / ED geröntgt und ausgewertet sein
- muss den Zuchtbestimmungen des SSV e.V. entsprechen
Empfehlenswert:
Bestimmung des Progesteronwertes, Keimabstrich
Bitte senden Sie uns in Kopie:
- Ahnentafel, Körbericht, Röntgenauswertung, ggf. Genomwerte
Worauf wir Wert legen, wenn Sie sich für eine Verpaarung mit unserem Rüden entschieden haben:
- Ihre Hündin muss im Besitz einer FCI-anerkannten Ahnentafel sein
- muss die Körung bestanden haben
- muss gesund sein
- muss HD / ED geröntgt und ausgewertet sein
- muss den Zuchtbestimmungen des SSV e.V. entsprechen
Empfehlenswert:
Bestimmung des Progesteronwertes, Keimabstrich
Bitte senden Sie uns in Kopie:
- Ahnentafel, Körbericht, Röntgenauswertung, ggf. Genomwerte
Zucht im SSV
Folgende Zuchtbestimmungen des SSV sind zu beachten.
Für Hündinnen aus dem Ausland und dem DCBS bedarf es laut § 9 der Zuchtbestimmungen des SSV in der Regel einer Genehmigung durch die Zuchtleitung.
Diese Genehmigung ist bei Frau Fechler
(Zuchtleitung im SSV - E-Mail: fechler@ssv-ev.de)
spätestens 6 Wochen vor der geplanten Verpaarung zu beantragen!!
Frau Fechler benötigt folgende Unterlagen des nicht SSV-Hundes :
Kopie der Ahnentafel
Kopie des Körberichts (wenn in dem enstprechende, Land Körungen durchgeführt werden)
Kopie der Röntgenbefunde HD / ED
Angaben zur Alterstruktur der Ahnen (mindestens 10 von 14)
Einzureichen sind:
Entweder aktuelle Lebendmeldungen (nicht älter als ein Jahr), die von einem Tierarzt, Zuchtwart oder dem zuchtbuchführenden Verein bestätigt sind. Aktuelle Richterberichte, Prüfungsurkunden oder entsprechende offizelle Belege genügen ebenfalls.
Bei den als tot gemeldeten Hunden muss das Wurf- und Todesdatum - hier reichen Monat und Jahr - dokumentiert sein. Auch dies muss mit Unterschriften der Besitzer der einzelnen Hunde, des behandelnden Tierart oder dem Verein beglaubigt sein.
Für Hündinnen aus dem SSV und aus der Schweiz wird keine gesonderte Genehmigung durch die Zuchtleitung benötigt.